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FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Leistungsempfänger im Zusammenhang mit der Sanierung eines Gebäudes bei späterer Geltendmachung eines Treuhandverhältnisses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Leistungsempfänger im Zusammenhang mit der Sanierung eines Gebäudes bei späterer Geltendmachung eines Treuhandverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
- BFH, 18.02.2009 - V R 82/07
Papierfundstellen
- EFG 2008, 818
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 1086/06
Keine Klagebefugnis des zum Einspruchsverfahren Hinzugezogenen bei …
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Hiergegen legte die Klägerin Klage ein (2 K 1086/06), über das Sächsische Finanzgericht am 11. Oktober 2007 durch klagabweisendes Urteil entschied.Die Verfahrensakten 2 K 1086/06 waren beigezogen.
Die im Veranlagungsverfahren von G erfolgte Hinzuziehung der Klägerin erzeugt ihr gegenüber keine Bindungswirkung, da der Beklagten im Verfahren 2 K 1086/06 auf den Einspruch des G vollständig abgeholfen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. April 1991, BStBl II 1991, 605 ).
Unerheblich ist, dass insoweit gemäß § 367 Abs. 2 Satz 3 AO keine Einspruchsentscheidung hätte ergehen dürfen Die Klägerin war daher im Verfahren 2 K 1086/06 nicht - mehr - klagebefugt, sondern muss ihre Rechte durch die ihr zustehenden Rechtsbehelfe in dem gegen sie ergangenen Änderungsbescheid suchen (Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Juni 2005, EFG 2005, 1509 ).
- BFH, 15.07.1987 - X R 19/80
1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen …
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Daher ist nicht einem Arbeitnehmer, der nach außen im eigenen Namen aufgetreten ist, sondern dem hinter ihm stehenden Arbeitgeber die Umsätze zuzurechnen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 1987, BStBl. II 1987, 746). - FG München, 22.06.2005 - 10 K 4445/03
Bindungswirkung von Entscheidungen im Einspruchsverfahren gegen Dritte und …
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Unerheblich ist, dass insoweit gemäß § 367 Abs. 2 Satz 3 AO keine Einspruchsentscheidung hätte ergehen dürfen Die Klägerin war daher im Verfahren 2 K 1086/06 nicht - mehr - klagebefugt, sondern muss ihre Rechte durch die ihr zustehenden Rechtsbehelfe in dem gegen sie ergangenen Änderungsbescheid suchen (Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Juni 2005, EFG 2005, 1509 ).
- BFH, 16.03.2000 - V R 44/99
Abgrenzung Eigenhandel oder Vermittlung
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ergibt sich die Bestimmung der Leistungspartner im Allgemeinen aus den dem Umsatz zu Grunde liegenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. März 2000, BFH/NV 2000, 1058 ). - BFH, 28.02.2001 - I R 29/99
Berichtigungsbescheide gem. § 174 Abs. 4 Satz 1 AO
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Durch diese Regelung soll die Möglichkeit eröffnet werden, Folgerungen aus einem bestimmten Sachverhalt, die zunächst nicht im "richtigen" Bescheid, sondern in einem anderen Verfahren gezogen wurden, durch Änderung des "richtigen" Bescheids oder durch erstmaligen Erlass eines solchen zu einem späteren Zeitpunkt noch zu ziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2001, BFH/NV 2001, 1099 m.w.N.). - BFH, 29.04.2009 - X R 16/06
Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung - …
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Die Revision war wegen der Frage der Zulässigkeit im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren X R 16/06 zugelassen. - BFH, 28.06.2000 - V R 70/99
Umsatzsteuer; Zurechnung der Leistung
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem Dritten zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Dritten im eigenen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2000, BFH/NV 2001, 210 ;… Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Januar 1999, BFH/NV 1999, 1176 ). - BFH, 11.04.1991 - V R 40/86
Dritte - Einspruchsentscheidung - Abhilfebescheid
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Die im Veranlagungsverfahren von G erfolgte Hinzuziehung der Klägerin erzeugt ihr gegenüber keine Bindungswirkung, da der Beklagten im Verfahren 2 K 1086/06 auf den Einspruch des G vollständig abgeholfen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. April 1991, BStBl II 1991, 605 ). - BFH, 28.01.1999 - V R 4/98
Strohmann als Unternehmer
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 365/07
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem Dritten zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Dritten im eigenen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (…Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2000, BFH/NV 2001, 210 ; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Januar 1999, BFH/NV 1999, 1176 ).
- FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 1086/06 Diese Bescheide sind Gegenstand des Verfahrens 2 K 365/07.